Die Corona-Pandemie hat unser gesellschaftliches Leben durcheinandergeworfen und stellt uns täglich vor neue Herausforderungen.
Die Katholische Jugendagentur möchte ein positives Zeichen in dieser besonderen Zeit setzen.
Die Verpflegungsgelder für die Mittagsverpflegung in den Offenen Ganztagsgrundschulbetreuungen sowie im Kath. Familienzentrum St. Marien werden aufgrund einer freiwilligen Regelung nicht eingezogen.
Gleiches gilt für die Betreuungsbeiträge für die Angebote im Ganztag Gymnasium Wermelskirchen, Ganztagsangebot Schulzentrum Herkenrath n+, Übermittagsbetreuung Theodor-Heuss-Realsschule, Leverkusen und für das Betreuungsangebot an der KGS Remigius.
Die Regelung gilt ausschließlich für den Monat April.