Juleica-Kursnr.: 02/2025
Dieser Kurs fällt aus.
Juleica-Kursnr.: 03/2025
Anfangsmodul: Di, 08.04.2025, 18-21 Uhr, KJA Bergisch Gladbach
Kurswoche: Sa, 12.04. bis Mi, 16.04.2025, Ort: Haus Altenberg
Voraussetzung: 16 Jahre
Gebühr: 70,00 €
Anmeldeschluss: Fr, 31.01.2025
Juleica-Kursnr.: 04/2025
Anfangsmodul: Di, 29.04., 18-21 Uhr, KJA Bergisch Gladbach
Kurswochenenden: 1. WE: Fr, 02.05. bis So, 04.05.2025, Ort: Haus Altenberg
2. WE: Fr, 23.05. bis So, 25.05.2025, Ort: Haus Altenberg
Abschlussmodul: Di, 27.05.2025, 18-21 Uhr, KJA Bergisch Gladbach
Voraussetzung: 16 Jahre
Gebühr: 70,00 €
Anmeldeschluss: Sa, 15.02.2025
Juleica-Kursnr.: 05/2025
Anfangsmodul: Do, 09.10.2025, 18-21 Uhr, KJA Bergisch Gladbach
Kurswoche: Mo, 20.10. bis Fr, 24.10.2025, Ort: Haus Altenberg
Voraussetzung: 16 Jahre
Gebühr: 70,00 €
Anmeldeschluss: Do, 31.07.2025
Anmeldungen können nur schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum. Bei Überbuchung wird eine Warteliste erstellt.
Eine kostenlose Absage der Teilnahme ist nur bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich; danach wird eine Ausfallgebühr in Höhe des Gesamtbetrages erhoben. Sollte ein*e Interessent*in den frei gewordenen Platz übernehmen, wird die Ausfallgebühr erstattet.
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der in dieser Anmeldung enthaltenen Daten gemäß des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) bin ich einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck des Verwendungsnachweises an Zuschussgeber*innen weitergeleitet.
Es besteht jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des*der Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Weitere ausführliche Informationen im Sinne des KDGs können jederzeit bei der KJA LRO gGmbH eingeholt werden.
Fördermittelrelevante Daten werden 10 Jahre gespeichert und anschließend ordnungsgemäß im Sinne des KDGs gelöscht. Alle anderen Daten werden ein Jahr gespeichert und am Ende des Vorgangs zum 31.12. des Folgejahres ordnungsgemäß gelöscht.